Arbeitsrechtliche Themen machen einen großen Teil der Personalarbeit aus. Unsere neun Juristinnen und Juristen stehen an Ihrer Seite – und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht! Neben dem 360-Grad-Blick bei allen arbeitsrechtlichen Themen haben wir auch das kirchliche Arbeitsrecht im Blick.
Kirchen sind, nach dem Öffentlichen Dienst, der größte Arbeitgeber in Deutschland. Geschätzt sind ca.1,2 Millionen Menschen in den caritativen bzw. diakonischen Einrichtungen beider christlicher Konfessionen beruflich tätig.
Was das Kirchliche Arbeitsrecht so besonders macht, ist der so genannte „Dritte Weg“: Über das historisch verankerte Selbstbestimmungsrecht regeln eingerichtete Kommissionen das Arbeitsrecht als „eigene Angelegenheiten“.
Das Kirchliche Arbeitsrecht gilt für alle Dienstverhältnisse innerhalb der Kirchen und den ihr zugeordneten Einrichtungen: Dazu gehören z. B. Organisationen wie Diakonie und Caritas, Klöster sowie kirchliche Nachrichtenagenturen und Presseverbände. Hinzu kommen zahlreiche Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Altenheime in kirchlicher Trägerschaft. Und wie in allen Arbeitsverhältnissen kann es in der Zusammenarbeit einmal haken – wir unterstützen Sie gern im täglichen Umgang mit Ihren Mitarbeitern bis hin zu den Arbeitsgerichten.
Arbeitskämpfe sind im Dritten Weg unzulässig - es ist aber verpflichtend, die Gewerkschaften bei Tarifverträgen zu beteiligen. Auch hierbei unterstützen wir unsere Mitglieder als erfahrener Arbeitgeberverband. Wir kennen uns nicht nur in der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen aus, sondern auch bei Verhandlungen mit den Gewerkschaften. So haben wir z. B. für die Diakonie in Hessen gemeinsam mit ver.di einen kirchengemäßen Tarifvertrag abgeschlossen.
Ob wir auch Sie im Kirchlichen Arbeitsrecht beraten und vertreten können oder ein passendes Tarifwerk für Sie „stricken“ können? Kontaktieren Sie gerne unser Juristen-Team!