Großer Andrang bei der jüngsten Auflage unserer Seminarreihe "Arbeitsrecht aktuell" exklusiv für unsere Mitglieder.

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Arbeitsrechtliches zu Arbeitszeit & Cannabis

Rund 60 HR’ler informierten sich bei "Arbeitsrecht aktuell" im HAUS DER UNTERNEHMER

 

#Personalabteilungen stehen unter Druck: Immer neue Gesetze und Verordnungen – und manchmal auch in die Jahre gekommene Vorschriften – bremsen die HR-Experten bei ihrer eigentlichen Arbeit aus: die eigenen Beschäftigten zu entwickeln und eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die den Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht wird. 

Mitglied in einem #Arbeitgeberverband zu sein, hilft! Unsere Juristinnen und Juristen entlasten die Unternehmen, indem sie die PersonalerInnen in allen Fragen des Arbeitsrechts beraten und die Unternehmen auch vor Gericht vertreten – alles in der Mitgliedschaft inkludiert. 

Mehrmals im Jahr laden wir unsere Mitglieder zudem ein, um über die juristischen Entwicklungen zu informieren und zu diskutieren: #ArbeitsrechtAktuell heißt das Format, zu dem wir nun wieder rund 60 HR’ler im HAUS DER UNTERNEHMER begrüßen durften. 

Auf der Agenda stand beispielsweise das Thema #Arbeitszeit. Regelungen in den Unternehmen zu mobiler Arbeit und Homeoffice haben die Arbeit grundsätzlich flexibler gemacht. Die Grenzen zwischen Beruf und Freizeit verschwimmen allerdings, neue Urteile zur Arbeitszeiterfassung machen die Situation noch einmal komplexer, wenn beispielsweise am Abend noch eine E-Mail beantwortet wird. Rechtsanwalt Erhan Köse musste viele Fragen der Teilnehmenden beantworten, die Unsicherheit in den Unternehmen ist groß. Alte und starre Gesetze wie das #Arbeitszeitgesetz passen nicht mehr in die neue Arbeitswelt.

Rechtsanwältin Katharina Weber, die das Format #ArbeitsrechtAktuell organisiert, informierte dann über die Konsequenzen der neuen Rechtslage beim Konsum von #Cannabis – und wie Betriebe damit umgehen können. Das Fazit: Grundsätzlich gibt es keine Unterschiede im Vergleich zu anderen Suchtmitteln wie Alkohol. Allerdings sind die Hürden beim Nachweis höher, was die Situation für Unternehmen verkompliziert. Rechtsanwältin Kerstin Einert-Pieper informierte abschließend über aktuelle Rechtsprechung. Gut zu wissen beispielsweise, dass der Betriebsrat bei einem betrieblichen Handyverbot kein Mitbestimmungsrecht hat.

Klar, Webinare sind in vielen Punkten effizienter und haben ihre Berechtigung, wenn wir unsere Mitglieder schnell und schnörkellos über aktuelle Themen informieren möchten. Aber ab und an ein Treffen in Präsenz, mit Experten aus anderen Unternehmen diskutieren, in den Pausen netzwerken – das kommt an. Vielleicht sogar mehr als früher. Deshalb heißt es im Herbst auch wieder: Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein zu #ArbeitsrechtAktuell. 

Ihre Expertin

Katharina Weber

Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)

Ansprechpartner für die Presse

Christian Kleff

Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

Geraldine Klan

Referentin

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing