Dr. Susanne Schwarz referierte beim Unternehmerverband zum Thema „Betriebsbedingte Kündigung“.

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Wenn betriebsbedingte Kündigungen unausweichlich werden

Dr. Susanne Schwarz, Vorsitzende der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg, referierte beim Arbeitskreis Personal des Unternehmerverbandes

 

Die Konjunktur- und Strukturkrise hat auch die hiesigen Unternehmen erreicht. „Es ist zu befürchten, dass betriebsbedingte Kündigungen im neuen Jahr zunehmen werden“, sagt Peter Wieseler, Rechtsanwalt bei unserem Unternehmerverband. Um sich arbeitsrechtlich dafür à jour zu halten, lud er gestern die Personalleiter der Arbeitgeber, die der Unternehmerverband vertritt, nun zum #ArbeitskreisPersonal ein.

Dr. Susanne Schwarz, Vorsitzende der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg, informierte über die Rahmenbedingungen für betriebsbedingte Kündigungen: dringendes betriebliches Erfordernis, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit und Sozialauswahl. Die Juristin beantworte die wichtigsten Fragen – von Auswahlrichtlinie über Interessenausgleich bis hin zur Namensliste. Weitere hilfreiche Erläuterungen zu Anhörung des Betriebsrats und Abfindung rundeten das Thema ab.

„Das waren umfängliche und gut strukturierte Informationen, die den Umgang mit diesem schwierigen Thema erleichtern“, fasste Wieseler zusammen. Der Arbeitskreis Personal richtet sich exklusiv an unsere Mitgliedsunternehmen, neue Mitglieder sind immer willkommen.

Wir bieten #NeuePerspektiven für Arbeitgeber!

Ihr Experte

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Jennifer Middelkamp

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