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Zwei ehrenamtliche Richter erneut ans Arbeitsgericht Wesel berufen

Thomas Derksen und Matthias Finkenberg entscheiden bis 2028 an der Seite von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern mit

 

Der Hamminkelner Thomas Derksen, Betriebsleiter der Holemans GmbH in Rees, und der Bocholter Matthias Finkenberg, Geschäftsführer der RST GmbH in Hamminkeln, sind von der Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, Brigitte Göttling, zu ehrenamtlichen Richtern am Arbeitsgericht Wesel ernannt worden. Bis 2028 werden sie mit einem vollwertigen Stimmrecht an der Seite von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern mitentscheiden. Für Thomas Derksen ist es bereits die dritte, für Matthias Finkenberg die zweite Amtsperiode.

„Die Arbeit als Arbeitsrichter ist gerade für Arbeitgeber eine spannende Aufgabe. Man lernt viel darüber, wie arbeitsrechtliche Konflikte in Unternehmen entstehen und eskalieren. Natürlich ist es unsere Aufgabe als Arbeitsrichter, aktiv an der Lösung dieser Konflikte mitzuwirken. Man kann aber auch für sich persönlich viel mitnehmen – nämlich wie solche Konflikte frühzeitig entschärft und beigelegt werden können“, bilanziert Thomas Derksen, der in Hamminkeln lebt. Die Holemans GmbH ist Spezialist für die Gewinnung, Aufbereitung und Vermarktung von Sand und Kies. Auch Matthias Finkenberg aus Bocholt freut sich auf die Aufgabe: „Als ehrenamtlicher Richter muss ich verantwortlich abwägen. Vor dem Hintergrund des Arbeitsrechtes sind sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Ich bin gespannt, welche Fälle mich in Zukunft erwarten.“ Die RST GmbH zählt Elektrotechnik, Prozessautomation, Feinblech und Anlagenbau zu ihrem Portfolio.
Rund 10.000 ehrenamtliche Richterinnen und Richter helfen derzeit an den Arbeitsgerichten in NRW bei der Entscheidungsfindung – je zur Hälfte aus Kreisen der Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite. Über das Vorschlagsrecht verfügt der Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein. So bringt die Arbeitgeberorganisation immer wieder Führungskräfte, erfahrene Personalleiterinnen und Personalleiter sowie Menschen mit Mitar-beiterverantwortung aus dem Kreise ihrer Mitgliedsunternehmen an die hiesigen Arbeits-gerichte. Für eine Rechtsprechung nah am Arbeitsleben sei der Austausch mit der Praxis unverzichtbar, so der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz: „Deswegen ist dieses Ehrenamt so wichtig.“

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